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Wer sich tatsächlich die begehrten Fördergelder abholen will, der muss bei Abrechnung der (im Fördervertrag vereinbarten) Projektaktivitäten seiner Förderstelle den Nachweis der Einhaltung der Publizitätsrichtlinien erbringen. Besonders streng wird dabei darauf geachtet, ob die verpflichtenden Logos auch korrekt angebracht wurden.
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